Den letzten Willen zur Bestattung in einer Vorsorge verankern

Sichern Sie Ihre Bestattungsvorsorge am besten auch finanziell ab

Jeder Mensch kann durch eine letztwillige Verfügung Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung wie bspw. die Abschiednahme, Trauerfeier und sogar die Blumen und Musik treffen oder in einem Vorsorgevertrag individuelle Wünsche angeben und gleichzeitig finanziell absichern. Damit können Sie Ihren Angehörigen viele Entscheidungen abnehmen. Bei einer Niederschrift im Testament besteht die Gefahr, dass es erst nach der Beisetzung gelesen wird und dann natürlich nichts rückgängig gemacht werden kann. Mit einer Bestattungsvorsorge kann Ihnen das eher weniger passieren, Vorsorgeausweis, Vertrauensperson und Vorsorgemappe sollen dem entgegenwirken.
Sie können ganz wenig Details oder ausführliche Vorstellungen in Ihrem Vorsorgevertrag festlegen. Auch können Sie diese jederzeit ändern, wenn es eine andere Bestattungsform gibt, die Ihnen besser zusagt oder Sie jemanden doch nicht mehr auf der Gästeliste der Trauerfeier stehen haben möchten. Die Bestattungsvorsorge an sich ist kostenlos. Sie kommen in unsere GBG Filiale oder vereinbaren einen Hausbesuch und ein Berater geht dann den Vertrag Schritt für Schritt mit Ihnen durch.

Die Umsetzung Ihrer Wünsche ist jedoch erst völlig sicher, wenn Sie in der entsprechenden Höhe der Bestattungskosten eine finanzielle Absicherung vornehmen. Das liegt darin begründet, dass weder Ihre Angehörigen noch das Sozialamt Ihren Vorstellungen nachkommen können oder müssen, wenn diese nicht von Ihnen bereits bezahlt wurden, da sie in dem Fall die Auftraggeber und Zahler sind. Wichtig ist, dass Sie das Geld ausschließlich für die Bestattung absichern. Ein Sperrkonto oder ein privates Sterbegeld mit entsprechender Bezugsberechtigung sind ein Muss, wenn Sie nicht möchten, dass mit Ihrem Geld etwas anderes geschieht. Das gesetzliche Sterbgeld gibt es bereits seit 2004 nicht mehr, so dass Ihre Angehörigen damit die Kosten nicht ganz oder teilweise abdecken können. Ein Einmalbetrag oder kleinere, z.B. monatliche, Beträge sind möglich.
Ein Mitarbeiter von GBG Bestattungen kalkuliert Ihnen hier jederzeit ein unverbindliches Angebot und zeigt Ihnen die Möglichkeiten der finanziellen Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge auf. Melden Sie sich.